Schuldbrief Errichtung

Schuldbrief Errichtung

Durch einen Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet, die grundpfändlich sichergestellt ist.
Der Schuldbrief wird entweder als Register-Schuldbrief oder als Papier-Schuldbrief ausgestaltet. Heute werden in der Regel nur noch Register-Schuldbriefe begründet.
Banken vergeben Hypotheken nur gegen entsprechende Sicherheiten. In der Regel verlangen diese eine Grundpfandsicherheit in Form eines Schuldbriefes.

Das Grundpfandrecht bietet dem Gläubiger Sicherheit:

  • für die Kapitalforderung;
  • für die Kosten der Betreibung und die Verzugszinse;
  • für drei zur Zeit der Konkurseröffnung oder des Pfandverwertungsbegehrens verfallene Jahreszinse und den seit dem letzten Zinstag laufenden Zins; beim Schuldbrief sind nur die tatsächlich geschuldeten Zinsen pfandgesichert.
Sie füllen das nachfolgende Formular aus. Schumacher Advokatur & Notariat GmbH wird daraufhin die entsprechenden Unterlagen vorbereiten. Der Notar beurkundet anschliessend den Dienstbarkeitsvertrag, worauf dieser im Grundbuch eingetragen wird.
Nein. Sie können sich vertreten lassen.
Nein. Leider können wir auf dem Gebiet des Kantons Luzern entsprechende Dienstleistungen anbieten.

Die Errichtungskosten eines Schuldbriefes hängen von der Pfandsumme ab. Bei Schumacher Advokatur & Notariat GmbH kostet die Errichtung eines Schuldbriefes ab CHF 300 (plus MwSt. und Auslagen).

Die Grundbuchgebühren sind separat zu entrichten und betragen als Grössenordnung rund 2 Promille der Pfandsumme.