Die Bargründung stellt den Regelfall dar. Der Gründer hinterlegt hierfür bei seiner Bank das Stammkapital auf ein Kapitaleinzahlungs-Sperrkonto.
Daneben gibt es die Möglichkeit die GmbH mittels Sacheinlage- bzw. Sachübernahme zu gründen. Dabei bringt der Gründer anstelle von Geld ihm gehöhrende Sachwerte in die zu gründende Gesellschaft ein.
Sie füllen das nachfolgende Formular aus. Schumacher Advokatur & Notariat GmbH wird anschliessend die entsprechenden Unterlagen vorbereiten. In der Gründungsurkunde erklären Sie förmlich eine GmbH zu gründen und legen die Statuten als gültige Satzung der in Gründung befindlichen Gesellschaft fest. Sie erklären, wie Sie für jeden Stammanteil eine entsprechende Einlage leisten und bestimmen die Geschäftsführung und Vertretung. Schliesslich erfolgen die gesetzlichen Feststellungen. Optional verzichten Sie auf eine Revisionsstelle (Opting-out). Der Notar beurkundet die Gründung. Anschliessend wird diese im Handelsregister eingetragen.
Die Handelsregistergebühren sind separat zu entrichten und betragen bei einer Mindestkapitalgründung rund CHF 750.