Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Ihr Stammkapital ist in den Statuten festgelegt. Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen.
Das Stammkapital muss mindestens CHF 20’000 betragen.

Die Bargründung stellt den Regelfall dar. Der Gründer hinterlegt hierfür bei seiner Bank das Stammkapital auf ein Kapitaleinzahlungs-Sperrkonto.

Daneben gibt es die Möglichkeit die GmbH mittels Sacheinlage- bzw. Sachübernahme zu gründen. Dabei bringt der Gründer anstelle von Geld ihm gehöhrende Sachwerte in die zu gründende Gesellschaft ein.

Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person muss Geschäftsführer oder Direktor sein.

Sie füllen das nachfolgende Formular aus. Schumacher Advokatur & Notariat GmbH wird anschliessend die entsprechenden Unterlagen vorbereiten. In der Gründungsurkunde erklären Sie förmlich eine GmbH zu gründen und legen die Statuten als gültige Satzung der in Gründung befindlichen Gesellschaft fest. Sie erklären, wie Sie für jeden Stammanteil eine entsprechende Einlage leisten und bestimmen die Geschäftsführung und Vertretung. Schliesslich erfolgen die gesetzlichen Feststellungen. Optional verzichten Sie auf eine Revisionsstelle (Opting-out). Der Notar beurkundet die Gründung. Anschliessend wird diese im Handelsregister eingetragen.

Nein. Sie können sich vertreten lassen.
Die Gründungkosten einer GmbH hängen vom Stammkapital ab. Bei Schumacher Advokatur & Notariat GmbH kostet die Bargründung einer GmbH mit CHF 20’000 Stammkapital ab CHF 1’000 (plus MwSt. und Auslagen).

Die Handelsregistergebühren sind separat zu entrichten und betragen bei einer Mindestkapitalgründung rund CHF 750.