Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaft mit eigener Firma, deren zum voraus bestimmtes Kapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Aktionäre sind nur zu den statutarischen Leistungen verpflichtet und haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht persönlich.
Das Mindestkapital beträgt CHF 100’000. Davon müssen mindestens CHF 50’000 als Einlage anlässlich der Gründung geleistet werden.

Die Bargründung stellt den Regelfall dar. Der Gründer hinterlegt hierfür bei seiner Bank das Aktienkapital auf ein Kapitaleinzahlungs-Sperrkonto.

Daneben gibt es die Möglichkeit die AG mittels Sacheinlage- bzw. Sachübernahme zu gründen (qualifizierte Gründung). Dabei bringt der Gründer anstelle von Geld ihm gehöhrende Sachwerte in die zu gründende Gesellschaft ein.

Die Gesellschaft muss durch eine Person vertreten werden können, die Wohnsitz in der Schweiz hat. Diese Person muss Mitglied des Verwaltungsrates oder Direktor sein.

Sie füllen das nachfolgende Formular aus. Schumacher Advokatur & Notariat GmbH wird anschliessend die entsprechenden Unterlagen vorbereiten. In der Gründungsurkunde erklären Sie förmlich eine AG zu gründen und legen die Statuten als gültige Satzung der in Gründung befindlichen Gesellschaft fest. Sie erklären, wie Sie für jede Aktie eine entsprechende Einlage leisten und bestimmen die Geschäftsführung und Vertretung. Schliesslich erfolgen die gesetzlichen Feststellungen. Optional verzichten Sie auf eine Revisionsstelle (Opting-out). Der Notar beurkundet die Gründung. Anschliessend wird diese im Handelsregister eingetragen.

Nein. Sie können sich vertreten lassen.

Die Gründungkosten einer AG hängen vom Aktienkapital ab. Bei Schumacher Advokatur & Notariat GmbH kostet die Bargründung einer AG mit CHF 100’000 Aktienkapital ab CHF 1’000 (plus MwSt. und Auslagen).

Die Handelsregistergebühren sind separat zu entrichten und betragen bei einer Mindestkapitalgründung rund CHF 750.