Mit einem Vorsorgeauftrag regeln Sie für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit, welche Personen oder Institutionen in welchem Umfang für Sie handeln dürfen.
Mit dem Vorsorgeauftrag legen Sie fest, wie und von wem Sie im Fall der Urteilsunfähigkeit in persönlichen Angelegenheiten umsorgt werden möchten, wer das Vermögen auf welche Art verwalten soll und welche Verträge Ihnen wichtig sind.
Sie füllen das nachfolgende Formular aus. Schumacher Advokatur & Notariat GmbH wird daraufhin die entsprechenden Unterlagen vorbereiten. Der Notar beurkundet anschliessend das Vorsorgeauftrag.
Daneben besteht die Möglichkeit den Vorsorgeauftrag eigenhändig zu errichten. Dieser muss diesfalls von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein Vorsorgeauftrag, welcher auf dem Computer geschrieben und bloss von Hand unterzeichnet ist, ist ungültig. Dasselbe gilt für Vorsorgeaufträge, die Ehepaare gemeinsam aufgesetzt und unterschrieben haben. Jeder Ehepartner muss je einen eigenen Vorsorgeauftrag erstellen.
Ja. Sie können sich nicht vertreten lassen.
Bei Schumacher Advokatur & Notariat GmbH kostet die Beurkundung eines Vorsorgeauftrages ab CHF 400 (plus MwSt. und Auslagen).