Abschluss eines Testaments

Abschluss eines Testaments

Ein Testament ist die letztwillige schriftliche Erklärung, in der jemand die Verteilung seines Vermögens nach seinem Tode festlegt.

Wenn Sie sterben und kein Testament hinterlassen haben, bestimmt das Gesetz, wer Ihr Vermögen erbt. Die gesetzliche Erbfolge ist häufig nicht im Sinne der Verstorbenen. Was man erarbeitet und gespart hat, soll den Menschen zugutekommen, die einem am nächsten sind. Sie gehen aber unter Umständen leer aus – vor allem bei Konkubinatspaaren und Patchworkfamilien.

Sie füllen das nachfolgende Formular aus. Schumacher Advokatur & Notariat GmbH wird daraufhin die entsprechenden Unterlagen vorbereiten. Der Notar beurkundet anschliessend das Testament in Gegenwart von zwei Zeugen.

Daneben besteht die Möglichkeit das Testament eigenhändig zu errichten. Dieses muss diesfalls von A bis Z von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein. Ein Testament, das auf dem Computer geschrieben und bloss von Hand unterzeichnet ist, ist ungültig. Dasselbe gilt für Testamente, die Ehepaare gemeinsam aufgesetzt und unterschrieben haben. Jeder Ehepartner muss je ein eigenes Testament erstellen.

Ja. Sie können sich nicht vertreten lassen.

Die Beurkundungskosten hängen vom Verfügungswert ab. Bei Schumacher Advokatur & Notariat GmbH kostet die Beurkundung eines Testaments ab CHF 500 (plus MwSt. und Auslagen).