Vorverträge sowie Verträge, die ein Vorkaufs-, Kaufs- oder Rückkaufsrecht an einem Grundstück begründen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenfalls der öffentlichen Beurkundung.
Der Kaufvertrag über ein Grundstück muss öffentlich beurkundet werden. Zusätzlich zum Abschluss des beurkundeten Kaufvertrages ist für den Erwerb des Grundeigentums die Eintragung in das Grundbuch erforderlich
Sie füllen das nachfolgende Formular aus. Schumacher Advokatur & Notariat GmbH wird daraufhin die entsprechenden Unterlagen vorbereiten. Der Notar beurkundet anschliessend den Kaufvertrag, worauf dieser im Grundbuch eingetragen wird.
Nein. Sie können sich vertreten lassen.
Nein. Leider können wir nur auf dem Gebiet des Kantons Luzern entsprechende Dienstleistungen anbieten.
Die Beurkundungskosten hängen von Kaufpreis ab. Bei Schumacher Advokatur & Notariat GmbH kostet die Beurkundung eines Grundstückkaufvertrages ab CHF 500 (plus MwSt. und Auslagen).
Die Grundbuchgebühren sind separat zu entrichten.