Im Gegensatz zum einseitigen Testament stellt der Erbvertrag eine Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Vertragsparteien unter Mitwirkung von zwei unabhängigen Zeugen dar.
Der Erbvertrag muss öffentlich beurkundet werden und gibt die Möglichkeit, den Nachlass unter Mitwirkung aller Betroffenen zu regeln, unabhängig von den gesetzlichen Pflichtteilsansprüchen.
Mit einem Erbvertrag können Sie vor allem die Erbquote verändern. Die hierdurch entstehende frei verfügbare Quote kann anschliessend nach den eigenen Bedürfnissen anderen Personen zugewendet werden (Erbeinsetzung). In der Praxis spielt insbesondere der Erbverzicht zu Gunsten des überlebenden Ehegatten eine wichtige Rolle. Dabei verzichten die Nachkommen auf ihren Erbanteil zu Gunsten des überlebenden Elternteils und erben erst, wenn das zweite Elternteil verstirbt.
Sie füllen das nachfolgende Formular aus. Schumacher Advokatur & Notariat GmbH wird daraufhin die entsprechenden Unterlagen vorbereiten. Der Notar beurkundet anschliessend den Erbvertrag in Gegenwart von zwei Zeugen.
Ja. Sie können sich nicht vertreten lassen.
Die Beurkundungskosten hängen vom Verfügungswert ab. Bei Schumacher Advokatur & Notariat GmbH kostet die Beurkundung eines Erbvertrages ab CHF 500 (plus MwSt. und Auslagen).