Notariat

Schumacher Advokatur & Notariat GmbH – Ihre erfahrene Partnerin in sämtlichen notariellen Belangen.

Notariat

Schumacher Advokatur & Notariat GmbH – Ihre erfahrene Partnerin in sämtlichen notariellen Belangen.

Zu Ihrem Schutz

Aufgrund der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons müssen verschiedene Rechtsgeschäfte und Tatsachenfeststellungen öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten vor vorschnell getroffenen Vereinbarungen. Wer also auf dem Gebiete des Kantons Luzern z. B. eine Liegenschaft erwerben, eine Gesellschaft gründen, eine ehe- oder erbrechtliche Regelung treffen will, benötigt die kompetente Dienstleistung eines Notars.

Wenden Sie sich daher rechtzeitig an uns.

Staatlich geregelte Notariatsgebühren

Die notarielle Tätigkeit wird im Gesetz über die öffentlichen Beurkundungen sowie in der Verordnung über die öffentlichen Beurkundungen geregelt. Der Notar ist zur Geheimhaltung verpflichtet und wird von der Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen beaufsichtigt.

Die Gebühren für Beglaubigungen und Beurkundungen sind staatlich geregelt und nicht verhandelbar. Damit ist gewährleistet, dass für die gleiche notarielle Leistung die gleiche Gebühr zu bezahlen ist.

Sachenrecht

Sie möchten beispielsweise ein Eigenheim erwerben? Oder gedenken Ihre Liegenschaft an einen Nachkommen zu einem Vorzugspreis zu übertragen, wollen aber auch die übrigen Nachkommen gleichbehandelt wissen? Hierzu stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Wir begleiten Sie insbesondere bei folgenden beurkundungspflichtigen Geschäften:

  • Kaufvertrag (Übertragung von Grundeigentum)
  • (gemischter) Schenkungsvertrag, auch in Kombination mit einem Erbvertrag
  • Errichtung und Anpassung von Grundpfandverträgen (z.B. Errichtung von Registerschuldbriefen, Erneuerung und/oder Umwandlung von Grundpfandverschreibungen in Schuldbriefe)
  • Vorvertrag
  • Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechtsvertrag
  • Dienstbarkeitsvertrag (z.B. Wohnrecht, Nutzniessung, Fahrwegrecht)
  • Parzellierungsvertrag oder Grundstückzusammenlegungen
  • Begründung von Stockwerkeigentum, inkl. Erarbeitung von Reglementen
  • Begründung von Miteigentum
  • Rechtsgeschäfte im Anwendungsbereich des bäuerlichen Bodenrechts (BGBB)
  • Bereinigung von Grundbucheinträgen (z.B. Löschungen von An- und Vormerkungen)

Gesellschaftsrecht

Wir beraten private und Publikumsgesellschaften, deren Verwaltungsräte und Investoren sowie Unternehmer aus allen Branchen. Im Einzelnen umfassen unsere Dienstleistungen:

  • Gesellschaftsgründung (AG, GmbH) mit/ohne Sacheinlageverträgen, Sachübernahmeverträgen
  • Statutenänderungen
  • Versammlungsbeschlüsse
  • Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzungen
  • Beurkundung von Feststellungsbeschlüssen
  • Liquidation und Auflösung
  • Fusion, Umwandlung, Spaltung, Vermögensübertragung
  • Gründung Einzelunternehmen, Gründung von Stiftungen, Stiftungsmandate, Änderungen des Stiftungsrates
  • Nachfolgeregelungen

Ehe- und Erbrecht

Wir beraten Eheleute und/oder Erblasser und deren Erben bei ihrer Vermögens- bzw. Vorsorge- resp. Nachlassplanung und der Unternehmensnachfolge. Unsere Tätigkeitsgebiete umfassen:

  • Errichten von Eheverträgen (Beratung hinsichtlich Wahl des Güterstandes: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft, Gütertrennung – und abweichende Regelungen innerhalb des gewählten Güterstandes), inkl. Inventar der Ehegatten
  • Errichten von Erbverträgen (Beratung hinsichtlich Meistbegünstigung des überlebenden Ehegatten, Patchwork-Familien, Erbverzichtsvertrag, Vermächtnisse, Legate, Erbvorbezug, Abtretung von Erbanteilen auf Anrechnung künftige Erbschaft, Festlegung des Anrechnungswerts, Schenkungsvertrag)
  • Errichten von Testamenten/letztwilligen Verfügungen
  • Konkubinatsvertrag

Beglaubigungen

Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach Unterschriften in bestimmten Verträgen oder Urkunden durch öffentliche Beglaubigung vor einem Notar geleistet werden müssen. Die Beglaubigung dient darüber hinaus auch bei nicht formbedürftigen Schriftstücken als Echtheitsnachweis. Unser Dienstleistungsspektrum umfasst:

  • Beglaubigung einer Unterschrift
  • Beglaubigung einer Kopie / Abschrift
  • Beglaubigung einer Übersetzung
  • Beglaubigung von Statuten

Weitere öffentliche Beurkundungen

Wir stehen Ihnen für sämtliche weiteren Rechtsgeschäfte zur Seite, welche einer öffentlichen Beurkundung bedürfen. Hierzu zählen beispielsweise

  • Bürgschaft
  • Vorsorgeauftrag
  • Beurkundung von Ziehungen
  • Erklärung an Eidesstatt
  • Beurkundung von Vorgängen und Zuständen

Das Recht ist nichts anderes
als das ethische Minimum.

Georg Jellinek